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- ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Art. 1 :
Gegenstand und Anwendungsbereich
Die vorliegenden
Bedingungen regeln die Teilnahme der Aussteller an den von Happy Monday SARL-s und Element SRL (im Folgenden „der Veranstalter“) organisierten Veranstaltungen. Der Zugang
ist ausschließlich Fachleuten mit einem gültigen Zugangsausweis vorbehalten.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind nur Unternehmen, Organisationen oder
Behörden zugelassen, die eine Tätigkeit im Bereich Tourismus und
Veranstaltungswesen nachweisen.
Art. 2 :
Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter
verpflichtet sich, die notwendigen Mittel für den Erfolg der Veranstaltung
(zweckmäßige Verpflichtung) bereitzustellen. Seine Haftung ist strikt auf direkte
Sachschäden beschränkt, mit Ausnahme aller indirekten Schäden wie Betriebsverluste,
Gewinnverluste oder geschäftliche Nachteile. In jedem Fall,
außer bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit, darf der Gesamtbetrag der
Entschädigungen, die der Veranstalter zu zahlen hat, den Betrag ohne Mehrwertsteuer,
das der Aussteller für seine Reservierung gezahlt hat, nicht überschreiten.
Art. 3 :
Akzeptanz und Sanktionen
Jede Reservierungsanfrage
führt zur bedingungslosen Akzeptanz der vorliegenden Bedingungen, die
vor allen Einkaufsbedingungen des Ausstellers Vorrang haben. Im Falle eines
schweren Verstoßes oder der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen oder der
Sicherheitsanweisungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, nach
Benachrichtigung (auch mündlich im Notfall) :Die sofortige
Ausschluss des Ausstellers oder die Schließung seines Standes, ohne Rückerstattung oder
EntschädigungDurch die Kosten und Risiken des Ausstellers
alles nicht konforme Element ablegen zu lassen.
Art. 4 :
Änderungen der Vorschriften
Der Veranstalter
behält sich das Recht vor, über nicht vorgesehene Fälle zu entscheiden und alle
notwendigen Änderungen für das reibungslose Funktionieren der Veranstaltung
vorzunehmen. Diese Änderungen sind ab ihrer Mitteilung gültig.
Art. 5 :
Zeitplan und Ort
Die bei der Buchung genannten
Termine und Orte sind indikativ. Der Veranstalter kann sie aus organisatorischen
Gründen ändern, vorausgesetzt, er informiert den Aussteller innerhalb eines
angemessenen Zeitrahmens. Der Zugang zur Veranstaltung und zum Aufbau ist
nur für Aussteller gestattet, die ihre Rechnung vollständig beglichen haben.
Art. 6 :
Zulassung und Akkreditierung
Der Veranstalter
ist alleiniger Richter über die Zulassungsanträge und ist nicht verpflichtet,
seine Ablehnungen zu begründen, insbesondere im Falle von vorherigen Streitigkeiten
oder unbezahlten Rechnungen. Die Akkreditierung ist namentlich; keine Person
(Aussteller oder Dienstleister) kann an der Veranstaltung teilnehmen, ohne
zuvor vom Veranstalter registriert und validiert worden zu sein.
Art. 7 :
Nutzung des Standorts
Der Aussteller darf nur die Produkte oder Dienstleistungen präsentieren,
die bei seiner Zulassung genehmigt wurden. Jede Abtretung, Untervermietung oder
Teilen des Standorts ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters
verboten. Werbung für Dritte, die keine Aussteller sind, ist strengstens verboten.
Art. 8 :
Zuteilung der Flächen
Der Veranstalter
verteilt die Standorte nach technischen und künstlerischen Kriterien sowie nach
dem Datum der Buchung / Zahlung. Obwohl er sich bemüht, die Wünsche der
Teilnehmer zu erfüllen, werden keine Beschwerden bezüglich des zugewiesenen
Standorts akzeptiert. Die frühere Teilnahme verleiht kein Anrecht auf einen
spezifischen Standort oder auf die automatische Erneuerung der Teilnahme an einer
künftigen Veranstaltung.
Art. 9 :
Besetzung und Sicherheit der Güter
Der Stand muss
ständig von einer kompetenten Person besetzt sein. Folgendes ist untersagt, unter
Androhung der im Artikel 3 vorgesehenen Sanktionen:
-laute Demonstrationen und
Ausrufe, die darauf abzielen, Kunden anzulocken und eine Belästigung
für die Nachbarstände und deren Besucher darstellen
-das Anbringen von Plakaten und
Kakemonos
-die Verwendung von Tonanlagen
ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters
Der Veranstalter
nimmt keine Pakete entgegen; der Aussteller muss bei seinen Lieferungen anwesend sein.
Der Veranstalter lehnt jede Verantwortung im Falle von Verlust oder Diebstahl ab.
Art. 10 :
Ethik und Wettbewerb
Der Aussteller
garantiert die Konformität seiner Produkte mit den geltenden Vorschriften und
verzichtet auf irreführende Werbung oder Werbung, die täuschen könnte, sowie
auf unlauteren Wettbewerb. Er schützt den Veranstalter vor allen
Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang.
Art. 11 :
Werbung und Fristen
Der Veranstalter hat
allein das Recht, die Broschüre der
Veranstaltungen/Manifestationen zu erstellen oder erstellen zu lassen und zu verbreiten.
Die
notwendigen Informationen zur Erstellung der Broschüre und der Werbematerialien
werden von den Ausstellern fristgerecht und Spezifikationen
technischen Vorgaben bereitgestellt. Der Veranstalter haftet in keinem Fall für
Auslassungen, Reproduktionsfehler, Kompositionsfehler oder andere, die auftreten können.
Der Aussteller
verpflichtet sich, die vom Veranstalter festgelegten Fristen einzuhalten. Außerhalb dieser
Fristen kann der Veranstalter nicht mehr garantieren, dass der Aussteller in
der Broschüre und anderen Werbe- und Kommunikationsmaterialien erscheint.
Art. 12 :
Zoll und Offizielle Genehmigungen
Jeder Aussteller
ist allein verantwortlich für die Erfüllung der Zoll- und
verwaltungsrechtlichen Formalitäten in Bezug auf Materialien und Produkte,
die aus dem Ausland stammen oder ins Ausland gehen. Der Veranstalter kann
nicht für Verzögerungen, Blockaden oder andere Schwierigkeiten, die bei
solchen Formalitäten auftreten, sowie für deren Auswirkungen auf die
Teilnahme des Ausstellers verantwortlich gemacht werden.
Art. 13 :
Geistiges und Gewerbliches Eigentum
Der Aussteller kümmert
sich um den rechtlichen Schutz (Patente, Marken, Urheberrechte) der
präsentierten Materialien, Produkte und Dienstleistungen gemäß den
geltenden Bestimmungen. Diese Schutzmaßnahmen müssen unbedingt vor der
Präsentation der Waren auf der Veranstaltung getroffen werden. Der
Veranstalter lehnt jede Verantwortung im Falle von Streitigkeiten,
Verletzungen oder Diebstahl von Konzepten zwischen Ausstellern oder
gegenüber Dritten ab.
Art. 14 :
Versicherungen und Verantwortlichkeiten
Verantwortung
des Veranstalters : Der Veranstalter haftet für seine
berufliche Zivilhaftung in seiner Eigenschaft als Veranstalter der
Veranstaltung. Diese Verantwortung erstreckt sich in keinem Fall auf
Schäden, die von Dritten oder anderen Teilnehmern verursacht werden.
Verantwortung
des Vermieters : Die Eigentümer der Räumlichkeiten und die externen
Dienstleister haften für ihre eigene zivilrechtliche Verantwortung in
Bezug auf ihre jeweiligen Einrichtungen und Betriebe.
Pflichten des
Ausstellers : Der Teilnehmer muss zwingend durch eine
Haftpflichtversicherung gedeckt sein, die alle Schäden (körperliche,
Sach- und immaterielle Schäden) abdeckt, die er selbst, sein Personal,
seine Subunternehmer oder seine Einrichtungen Dritten zufügen.
Schäden an
Eigentum: Der Aussteller muss eine Versicherung abschließen, die die ihm
gehörenden oder in seinem Gewahrsam befindlichen Materialien (überlassene Güter)
deckt. Es obliegt jedem
Teilnehmer, die Überwachung und den Schutz seiner eigenen persönlichen Gegenstände
und Waren sicherzustellen; der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung
im Falle von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.
Art. 15 :
Sicherheit und Disziplin
Einhaltung der Normen: Der Teilnehmer ist verpflichtet, die
Sicherheitsmaßnahmen, die von den öffentlichen Behörden auferlegt werden, sowie
die spezifischen Anweisungen des Veranstalters strikt einzuhalten.
Brandverhütung: Der Aussteller muss sicherstellen, dass alle
Gestaltungselemente, Dekorationen oder Zubehörteile, die an seinem Stand hinzugefügt
werden, nach den geltenden Normen schwer entflammbar oder nicht brennbar sind.
Verbote: Es ist strengstens verboten, in den
Räumlichkeiten der Veranstaltung zu rauchen oder zu dampfen.
Kontrolle: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit
die Einhaltung dieser Maßnahmen zu überprüfen. Die Entscheidungen des Veranstalters oder der Sicherheitskräfte bezüglich der Durchsetzung der Sicherheitsvorschriften sind sofort und ohne Berufung durchzuführen.
Art. 16 : Änderung, Verschiebung oder
Absage der Veranstaltung
16.1. Höhere Gewalt und ähnliche Fälle
Der Veranstalter kann nicht für die Nichterfüllung, die Verschiebung oder die Absage der Veranstaltung verantwortlich gemacht werden, wenn dies auf einen Fall höherer Gewalt im Sinne der luxemburgischen Rechtsprechung zurückzuführen ist, oder auf eines der folgenden gleichgestellten Ereignisse: Entscheidungen oder Einschränkungen der öffentlichen Behörden, bewaffnete Konflikte, schwere Störungen der öffentlichen Ordnung, Naturkatastrophen, Gesundheitskrisen oder Epidemien sowie auf wesentliche technische oder logistische Ausfälle, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen (insbesondere: lähmender nationaler Generalstreik, systemischer Stromausfall oder großflächige Ausfälle der Telekommunikationsnetze, Zusammenbruch wesentlicher Infrastrukturen oder vollständige Blockade des öffentlichen Verkehrs).
16.2. Verschiebung der Veranstaltung oder Ortsänderung
Im Falle des Eintretens eines der in Artikel 16.1 genannten Ereignisse oder einer zufälligen Unverfügbarkeit der vorgesehenen Räumlichkeiten ist der Veranstalter ausdrücklich berechtigt, den Ort der Veranstaltung zu ändern oder das Datum zu verschieben, vorausgesetzt, dass er den Aussteller so schnell wie möglich schriftlich informiert. Im Falle einer Verschiebung innerhalb eines maximalen Zeitraums von zwölf (12) Monaten bleibt die vertragliche Verpflichtung des Ausstellers automatisch für das neue Datum bestehen, ohne zusätzliche Bearbeitungsgebühren. Bei wesentlichen Änderungen des Formats behält sich der Veranstalter das Recht vor, die physische Veranstaltung durch eine digitale Veranstaltung zu ersetzen. Die finanziellen Modalitäten dieser digitalen Teilnahme werden Gegenstand einer Ergänzung oder einer proportionalen Anpassung der Gebühren in Bezug auf die erbrachten Leistungen sein.
16.3. Absage der Veranstaltung
Wenn der Veranstalter gezwungen ist, die Veranstaltung
endgültig aus einem der in Artikel 16.1 genannten Gründe abzusagen,
wird dieser Vertrag von Rechts wegen aufgelöst (oder gekündigt), ohne
vorherige gerichtliche Formalitäten, sobald eine schriftliche Mitteilung
an den Aussteller erfolgt.
In diesem Fall wird der Veranstalter
die tatsächlich vom Aussteller gezahlten Anzahlungen und Anmeldegebühren
zurückerstatten, mit ausdrücklicher Ausnahme jeglicher Entschädigung,
Schadenersatz oder finanzieller Kompensation jeglicher Art
(insbesondere für Betriebsverluste oder Logistikkosten, die vom
Aussteller getragen wurden).
Art. 17 : Anmeldung und Zahlungt
Die Anmeldung wird wirksam, sobald
das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular eingegangen ist.
Der gesamte Rechnungsbetrag muss vor
der Veranstaltung beglichen werden. Kein Aussteller wird ohne vollständige
Zahlung im Voraus akzeptiert.
Jede Anmeldung verpflichtet den Aussteller,
die Regeln der Veranstaltung zu respektieren.
Wenn die vollständigen
fälligen Beträge nicht bezahlt werden, behält sich der Veranstalter vor:
·das Recht, dem Aussteller den Zugang zum
Stand zu verweigern;
·die Möglichkeit, den Standort an einen anderen
Aussteller erneut zu vermieten;
·das Recht, die vollständige Zahlung
der Rechnung und die Zahlung der Verwaltungskosten als
Schadenersatz zu verlangen, selbst im Falle einer erneuten Vermietung des
Standorts an einen anderen Aussteller.
Art. 18 : Änderung der
Anmeldung
Jede Änderung muss schriftlich an die
Organisation mitgeteilt werden.
Die Anfragen werden je nach
Verfügbarkeit bearbeitet, ohne Garantie auf Bestätigung.
Art. 19 : Preise
19.1. Die Preise für die Dienstleistungen sind
in Euro (€) angegeben und verstehen sich ohne Steuern (exkl. MwSt.). Sie sind erhöht um die
geltenden Steuern, insbesondere die Mehrwertsteuer (MwSt.) zum zum Zeitpunkt der
Rechnungserstellung im Großherzogtum Luxemburg gültigen Satz. Die anwendbare
Zahlungsfrist ist die ausdrücklich auf dem Angebot, dem Auftrag oder dem vom Kunden
akzeptierten Rechnungsdokument angegebene.
19.2. Allgemeine Zahlungsfristen
Sofern keine besondere Bedingung im Angebot
angegeben ist, sind die Rechnungen für die Dienstleistungen (außer für die in Artikel
19.3 genannten Veranstaltungen) innerhalb von fünfzehn (15) oder dreißig (30)
Kalendertagen ab dem Ausstellungsdatum zu zahlen, je nach Angabe auf dem
entsprechenden Dokument.
19.3. Spezielle Bedingungen für Veranstaltungen
Abweichend von Artikel 19.2.
hängt die Anmeldung zu jeder vom Veranstalter organisierten Veranstaltung von der
vollständigen Zahlung der entsprechenden Rechnung ab. Der gesamte Betrag muss
unbedingt vor der Durchführung der Veranstaltung auf das Konto des Veranstalters
gutgeschrieben werden. Bei unvollständiger Zahlung zu diesem Zeitpunkt behält sich der
Veranstalter das Recht vor, den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern, ohne dass der
Kunde Anspruch auf eine Entschädigung hat.
19.4. Angebot für frühzeitige Buchung („
Early Booking“)
Wenn ein Rabatt für einen „
Early Booking“-Tarif gewährt wird, ist dessen Inanspruchnahme strikt an die
Bestätigung der Anmeldung und die vollständige Zahlung des Preises bis spätestens zum
vertraglich festgelegten Stichtag gebunden.
Sollte die tatsächliche Zahlung nicht innerhalb der festgelegten Frist eingehen, wird die Reservierung von Rechts wegen aufgehoben, ohne vorherige Mahnung, was den automatischen Verlust des Vorteils des Rabatts und der Reservierungsoption zur Folge hat. Jede Wiederaktivierung eines Dossiers oder neue Anmeldung nach diesem Datum unterliegt dem geltenden Standardtarif.
Die Zahlungsfristen für den Erhalt des Tarifs „Frühbucher“ sind zwingend wie folgt festgelegt: LuxTravelHub – Ausgabe #1 (19. März 2026): Zahlung bei Erhalt, spätestens am 08.02.2026. LuxTravelHub – Ausgabe #2 (15. April 2027): Zahlung bei Erhalt, spätestens am 15.10.2026.
Art. 20: Stornobedingungen
• Jede Stornierung, die innerhalb von 8 Tagen nach der Anmeldung erfolgt, ist kostenlos.
• Bis zu 60 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des Gesamtbetrags werden in Rechnung gestellt.
• Weniger als 60 Tage vor der Veranstaltung oder im Falle der Nichterscheinen: 100 % des Betrags werden in Rechnung gestellt und sind fällig.
Gemäß der luxemburgischen Gesetzgebung sind die mit der Unterkunft und dem Transport verbundenen Leistungen (Hotelreservierungen, Transfers usw.) nicht vom Widerrufsrecht abgedeckt, gemäß den Ausnahmen der europäischen Richtlinie 2011/83/EU, die in nationales Recht umgesetzt wurde.
Daher ist jede Reservierung eines Hotelzimmers oder Transfers verbindlich, nicht änderbar und nicht erstattungsfähig. Der entsprechende Betrag wird zu 100 % in Rechnung gestellt und ist fällig, auch im Falle einer Stornierung.
Art. 21: Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum per Banküberweisung erfolgen.
Wenn die Anmeldung weniger als 30
Tage vor der Veranstaltung erfolgt, muss die Zahlung vor dem Datum der
Veranstaltung erfolgen.
Art. 22 : Zahlungsverzug
Gemäß dem luxemburgischen Gesetz vom 18.
April 2004 über die Bekämpfung von Zahlungsverzug in Handelsgeschäften (Umsetzung der europäischen Richtlinie 2011/7/EU)
berechtigt jeder Zahlungsverzug zu:
• Verzugszinsen zum
Refinanzierungssatz der EZB, erhöht um 8 Prozentpunkte;
• einer Strafe von
15 % des geschuldeten Betrags;
• pauschalen
Inkassogebühren von 250 €.
Art. 23 : Installation, Material und
Abfallmanagement
Die Aussteller verpflichten sich, die
mitgeteilten Installations- und Abbauzeiten einzuhalten.
Das mitgebrachte Material muss den
geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.
Die Aussteller verpflichten sich, ihr gesamtes Material
nach der Veranstaltung zurückzunehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Broschüren, Flyer,
Werbegeschenke, Kommunikationsmittel und anderes Werbematerial.
Andernfalls wird eine pauschale Strafe von 150 € zzgl. MwSt.
für Verwaltungs-, Abhol- und Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Art. 24 : Verantwort
lichkeit
Die Organisatoren können nicht für Verluste, Diebstähle, Beschädigungen oder Schäden, die während
der Veranstaltung auftreten, verantwortlich gemacht werden.
Jeder Aussteller ist für sein
Eigentum verantwortlich.
Art. 25 : Datenschutz
Die gesammelten Daten werden
entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
Sie werden ausschließlich für
die Organisation der Veranstaltung verwendet.
Für alle Anfragen zu Zugang, Änderung
oder Löschung : office@happy-monday.eu und contact@element-office.eu
Art. 26 : Recht am Bild
Der Aussteller erlaubt ausdrücklich den
Organisatoren, sein Bild, das seines Standes, seiner Produkte und/oder seiner Vertreter
im Rahmen von Fotografien, Videos oder anderen visuellen Medien, die während
der Veranstaltung erstellt werden, zu erfassen, zu reproduzieren und zu verbreiten,
ohne finanzielle Gegenleistung.
Diese Inhalte können ganz oder teilweise
auf allen Medien (insbesondere Internetseiten, sozialen Netzwerken,
gedruckten oder digitalen Werbematerialien) und für jede Kommunikation, die mit
der Veranstaltung oder den Aktivitäten der Organisatoren verbunden ist, innerhalb
der Europäischen Union und für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer des Schutzes
der entsprechenden Rechte genutzt werden.
Die Organisatoren garantieren, dass sie
die Zustimmung der natürlichen Personen, die auf ihrer Messe erscheinen und deren Bild
in diesem Rahmen genutzt werden könnte, erhalten haben.
Art. 27 : Anwendbares Recht
Die vorliegenden Bedingungen unterliegen dem
luxemburgischen Recht.ourgeois.
Im Falle von Streitigkeiten werden nur die
zuständigen Gerichte des Großherzogtums Luxemburg anerkannt.
© Happy Monday SARL-s & Element SRL. AGB verfasst von Me
Franck Simans - Studie Alain Gross &
Partner