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  1. ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

    Art. 1 : Gegenstand und Anwendungsbereich
    Die vorliegenden Bedingungen regeln die Teilnahme der Aussteller an den von Happy Monday SARL-s und Element SRL (im Folgenden „der Veranstalter“) organisierten Veranstaltungen. Der Zugang ist ausschließlich Fachleuten mit einem gültigen Zugangsausweis vorbehalten. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind nur Unternehmen, Organisationen oder Behörden zugelassen, die eine Tätigkeit im Bereich Tourismus und Veranstaltungswesen nachweisen.

    Art. 2 : Haftung des Veranstalters
    Der Veranstalter verpflichtet sich, die notwendigen Mittel für den Erfolg der Veranstaltung (zweckmäßige Verpflichtung) bereitzustellen. Seine Haftung ist strikt auf direkte Sachschäden beschränkt, mit Ausnahme aller indirekten Schäden wie Betriebsverluste, Gewinnverluste oder geschäftliche Nachteile. In jedem Fall, außer bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit, darf der Gesamtbetrag der Entschädigungen, die der Veranstalter zu zahlen hat, den Betrag ohne Mehrwertsteuer, das der Aussteller für seine Reservierung gezahlt hat, nicht überschreiten.

    Art. 3 : Akzeptanz und Sanktionen
    Jede Reservierungsanfrage führt zur bedingungslosen Akzeptanz der vorliegenden Bedingungen, die vor allen Einkaufsbedingungen des Ausstellers Vorrang haben. Im Falle eines schweren Verstoßes oder der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen oder der Sicherheitsanweisungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, nach Benachrichtigung (auch mündlich im Notfall) :Die sofortige Ausschluss des Ausstellers oder die Schließung seines Standes, ohne Rückerstattung oder EntschädigungDurch die Kosten und Risiken des Ausstellers alles nicht konforme Element ablegen zu lassen.

    Art. 4 : Änderungen der Vorschriften
    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, über nicht vorgesehene Fälle zu entscheiden und alle notwendigen Änderungen für das reibungslose Funktionieren der Veranstaltung vorzunehmen. Diese Änderungen sind ab ihrer Mitteilung gültig.

    Art. 5 : Zeitplan und Ort
    Die bei der Buchung genannten Termine und Orte sind indikativ. Der Veranstalter kann sie aus organisatorischen Gründen ändern, vorausgesetzt, er informiert den Aussteller innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens. Der Zugang zur Veranstaltung und zum Aufbau ist nur für Aussteller gestattet, die ihre Rechnung vollständig beglichen haben.

    Art. 6 : Zulassung und Akkreditierung
    Der Veranstalter ist alleiniger Richter über die Zulassungsanträge und ist nicht verpflichtet, seine Ablehnungen zu begründen, insbesondere im Falle von vorherigen Streitigkeiten oder unbezahlten Rechnungen. Die Akkreditierung ist namentlich; keine Person (Aussteller oder Dienstleister) kann an der Veranstaltung teilnehmen, ohne zuvor vom Veranstalter registriert und validiert worden zu sein.

    Art. 7 : Nutzung des Standorts
    Der Aussteller darf nur die Produkte oder Dienstleistungen präsentieren, die bei seiner Zulassung genehmigt wurden. Jede Abtretung, Untervermietung oder Teilen des Standorts ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters verboten. Werbung für Dritte, die keine Aussteller sind, ist strengstens verboten.

    Art. 8 : Zuteilung der Flächen
    Der Veranstalter verteilt die Standorte nach technischen und künstlerischen Kriterien sowie nach dem Datum der Buchung / Zahlung. Obwohl er sich bemüht, die Wünsche der Teilnehmer zu erfüllen, werden keine Beschwerden bezüglich des zugewiesenen Standorts akzeptiert. Die frühere Teilnahme verleiht kein Anrecht auf einen spezifischen Standort oder auf die automatische Erneuerung der Teilnahme an einer künftigen Veranstaltung.
     

    Art. 9 : Besetzung und Sicherheit der Güter
    Der Stand muss ständig von einer kompetenten Person besetzt sein. Folgendes ist untersagt, unter Androhung der im Artikel 3 vorgesehenen Sanktionen:
    -laute Demonstrationen und Ausrufe, die darauf abzielen, Kunden anzulocken und eine Belästigung für die Nachbarstände und deren Besucher darstellen
    -das Anbringen von Plakaten und Kakemonos
    -die Verwendung von Tonanlagen ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters
    Der Veranstalter nimmt keine Pakete entgegen; der Aussteller muss bei seinen Lieferungen anwesend sein. Der Veranstalter lehnt jede Verantwortung im Falle von Verlust oder Diebstahl ab.

    Art. 10 : Ethik und Wettbewerb
    Der Aussteller garantiert die Konformität seiner Produkte mit den geltenden Vorschriften und verzichtet auf irreführende Werbung oder Werbung, die täuschen könnte, sowie auf unlauteren Wettbewerb. Er schützt den Veranstalter vor allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang.

    Art. 11 : Werbung und Fristen
    Der Veranstalter hat allein das Recht, die Broschüre der Veranstaltungen/Manifestationen zu erstellen oder erstellen zu lassen und zu verbreiten. 
    Die notwendigen Informationen zur Erstellung der Broschüre und der Werbematerialien werden von den Ausstellern fristgerecht und Spezifikationen technischen Vorgaben bereitgestellt. Der Veranstalter haftet in keinem Fall für Auslassungen, Reproduktionsfehler, Kompositionsfehler oder andere, die auftreten können. 
    Der Aussteller verpflichtet sich, die vom Veranstalter festgelegten Fristen einzuhalten. Außerhalb dieser Fristen kann der Veranstalter nicht mehr garantieren, dass der Aussteller in der Broschüre und anderen Werbe- und Kommunikationsmaterialien erscheint.

    Art. 12 : Zoll und Offizielle Genehmigungen
    Jeder Aussteller ist allein verantwortlich für die Erfüllung der Zoll- und verwaltungsrechtlichen Formalitäten in Bezug auf Materialien und Produkte, die aus dem Ausland stammen oder ins Ausland gehen. Der Veranstalter kann nicht für Verzögerungen, Blockaden oder andere Schwierigkeiten, die bei solchen Formalitäten auftreten, sowie für deren Auswirkungen auf die Teilnahme des Ausstellers verantwortlich gemacht werden.

    Art. 13 : Geistiges und Gewerbliches Eigentum
    Der Aussteller kümmert sich um den rechtlichen Schutz (Patente, Marken, Urheberrechte) der präsentierten Materialien, Produkte und Dienstleistungen gemäß den geltenden Bestimmungen. Diese Schutzmaßnahmen müssen unbedingt vor der Präsentation der Waren auf der Veranstaltung getroffen werden. Der Veranstalter lehnt jede Verantwortung im Falle von Streitigkeiten, Verletzungen oder Diebstahl von Konzepten zwischen Ausstellern oder gegenüber Dritten ab.

    Art. 14 : Versicherungen und Verantwortlichkeiten
    Verantwortung des Veranstalters : Der Veranstalter haftet für seine berufliche Zivilhaftung in seiner Eigenschaft als Veranstalter der Veranstaltung. Diese Verantwortung erstreckt sich in keinem Fall auf Schäden, die von Dritten oder anderen Teilnehmern verursacht werden.
    Verantwortung des Vermieters : Die Eigentümer der Räumlichkeiten und die externen Dienstleister haften für ihre eigene zivilrechtliche Verantwortung in Bezug auf ihre jeweiligen Einrichtungen und Betriebe.
    Pflichten des Ausstellers : Der Teilnehmer muss zwingend durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sein, die alle Schäden (körperliche, Sach- und immaterielle Schäden) abdeckt, die er selbst, sein Personal, seine Subunternehmer oder seine Einrichtungen Dritten zufügen.
    Schäden an Eigentum: Der Aussteller muss eine Versicherung abschließen, die die ihm gehörenden oder in seinem Gewahrsam befindlichen Materialien (überlassene Güter) deckt. Es obliegt jedem Teilnehmer, die Überwachung und den Schutz seiner eigenen persönlichen Gegenstände und Waren sicherzustellen; der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung im Falle von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.

    Art. 15 : Sicherheit und Disziplin
    Einhaltung der Normen: Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Sicherheitsmaßnahmen, die von den öffentlichen Behörden auferlegt werden, sowie die spezifischen Anweisungen des Veranstalters strikt einzuhalten.
    Brandverhütung: Der Aussteller muss sicherstellen, dass alle Gestaltungselemente, Dekorationen oder Zubehörteile, die an seinem Stand hinzugefügt werden, nach den geltenden Normen schwer entflammbar oder nicht brennbar sind.
    Verbote: Es ist strengstens verboten, in den Räumlichkeiten der Veranstaltung zu rauchen oder zu dampfen.
    Kontrolle: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit die Einhaltung dieser Maßnahmen zu überprüfen. Die Entscheidungen des Veranstalters oder der Sicherheitskräfte bezüglich der Durchsetzung der Sicherheitsvorschriften sind sofort und ohne Berufung durchzuführen.

    Art. 16 : Änderung, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung
    16.1. Höhere Gewalt und ähnliche Fälle
    Der Veranstalter kann nicht für die Nichterfüllung, die Verschiebung oder die Absage der Veranstaltung verantwortlich gemacht werden, wenn dies auf einen Fall höherer Gewalt im Sinne der luxemburgischen Rechtsprechung zurückzuführen ist, oder auf eines der folgenden gleichgestellten Ereignisse: Entscheidungen oder Einschränkungen der öffentlichen Behörden, bewaffnete Konflikte, schwere Störungen der öffentlichen Ordnung, Naturkatastrophen, Gesundheitskrisen oder Epidemien sowie auf wesentliche technische oder logistische Ausfälle, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen (insbesondere: lähmender nationaler Generalstreik, systemischer Stromausfall oder großflächige Ausfälle der Telekommunikationsnetze, Zusammenbruch wesentlicher Infrastrukturen oder vollständige Blockade des öffentlichen Verkehrs).
    16.2. Verschiebung der Veranstaltung oder Ortsänderung
    Im Falle des Eintretens eines der in Artikel 16.1 genannten Ereignisse oder einer zufälligen Unverfügbarkeit der vorgesehenen Räumlichkeiten ist der Veranstalter ausdrücklich berechtigt, den Ort der Veranstaltung zu ändern oder das Datum zu verschieben, vorausgesetzt, dass er den Aussteller so schnell wie möglich schriftlich informiert. Im Falle einer Verschiebung innerhalb eines maximalen Zeitraums von zwölf (12) Monaten bleibt die vertragliche Verpflichtung des Ausstellers automatisch für das neue Datum bestehen, ohne zusätzliche Bearbeitungsgebühren. Bei wesentlichen Änderungen des Formats behält sich der Veranstalter das Recht vor, die physische Veranstaltung durch eine digitale Veranstaltung zu ersetzen. Die finanziellen Modalitäten dieser digitalen Teilnahme werden Gegenstand einer Ergänzung oder einer proportionalen Anpassung der Gebühren in Bezug auf die erbrachten Leistungen sein.
    16.3. Absage der Veranstaltung
    Wenn der Veranstalter gezwungen ist, die Veranstaltung endgültig aus einem der in Artikel 16.1 genannten Gründe abzusagen, wird dieser Vertrag von Rechts wegen aufgelöst (oder gekündigt), ohne vorherige gerichtliche Formalitäten, sobald eine schriftliche Mitteilung an den Aussteller erfolgt.
    In diesem Fall wird der Veranstalter die tatsächlich vom Aussteller gezahlten Anzahlungen und Anmeldegebühren zurückerstatten, mit ausdrücklicher Ausnahme jeglicher Entschädigung, Schadenersatz oder finanzieller Kompensation jeglicher Art (insbesondere für Betriebsverluste oder Logistikkosten, die vom Aussteller getragen wurden).

    Art. 17 : Anmeldung und Zahlungt
    Die Anmeldung wird wirksam, sobald das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular eingegangen ist.
    Der gesamte Rechnungsbetrag muss vor der Veranstaltung beglichen werden. Kein Aussteller wird ohne vollständige Zahlung im Voraus akzeptiert.
    Jede Anmeldung verpflichtet den Aussteller, die Regeln der Veranstaltung zu respektieren.
    Wenn die vollständigen fälligen Beträge nicht bezahlt werden, behält sich der Veranstalter vor:
    ·das Recht, dem Aussteller den Zugang zum Stand zu verweigern;
    ·die Möglichkeit, den Standort an einen anderen Aussteller erneut zu vermieten;
    ·das Recht, die vollständige Zahlung der Rechnung und die Zahlung der Verwaltungskosten als Schadenersatz zu verlangen, selbst im Falle einer erneuten Vermietung des Standorts an einen anderen Aussteller.

    Art. 18 : Änderung der Anmeldung
    Jede Änderung muss schriftlich an die Organisation mitgeteilt werden.
    Die Anfragen werden je nach Verfügbarkeit bearbeitet, ohne Garantie auf Bestätigung.

    Art. 19 : Preise
    19.1. Die Preise für die Dienstleistungen sind in Euro (€) angegeben und verstehen sich ohne Steuern (exkl. MwSt.). Sie sind erhöht um die geltenden Steuern, insbesondere die Mehrwertsteuer (MwSt.) zum zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung im Großherzogtum Luxemburg gültigen Satz. Die anwendbare Zahlungsfrist ist die ausdrücklich auf dem Angebot, dem Auftrag oder dem vom Kunden akzeptierten Rechnungsdokument angegebene.
    19.2. Allgemeine Zahlungsfristen
    Sofern keine besondere Bedingung im Angebot angegeben ist, sind die Rechnungen für die Dienstleistungen (außer für die in Artikel 19.3 genannten Veranstaltungen) innerhalb von fünfzehn (15) oder dreißig (30) Kalendertagen ab dem Ausstellungsdatum zu zahlen, je nach Angabe auf dem entsprechenden Dokument.
    19.3. Spezielle Bedingungen für Veranstaltungen
    Abweichend von Artikel 19.2. hängt die Anmeldung zu jeder vom Veranstalter organisierten Veranstaltung von der vollständigen Zahlung der entsprechenden Rechnung ab. Der gesamte Betrag muss unbedingt vor der Durchführung der Veranstaltung auf das Konto des Veranstalters gutgeschrieben werden. Bei unvollständiger Zahlung zu diesem Zeitpunkt behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern, ohne dass der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung hat.
    19.4. Angebot für frühzeitige Buchung („ Early Booking“)
    Wenn ein Rabatt für einen „ Early Booking“-Tarif gewährt wird, ist dessen Inanspruchnahme strikt an die Bestätigung der Anmeldung und die vollständige Zahlung des Preises bis spätestens zum vertraglich festgelegten Stichtag gebunden.
    Sollte die tatsächliche Zahlung nicht innerhalb der festgelegten Frist eingehen, wird die Reservierung von Rechts wegen aufgehoben, ohne vorherige Mahnung, was den automatischen Verlust des Vorteils des Rabatts und der Reservierungsoption zur Folge hat. Jede Wiederaktivierung eines Dossiers oder neue Anmeldung nach diesem Datum unterliegt dem geltenden Standardtarif.
    Die Zahlungsfristen für den Erhalt des Tarifs „Frühbucher“ sind zwingend wie folgt festgelegt: LuxTravelHub – Ausgabe #1 (19. März 2026): Zahlung bei Erhalt, spätestens am 08.02.2026. LuxTravelHub – Ausgabe #2 (15. April 2027): Zahlung bei Erhalt, spätestens am 15.10.2026.

    Art. 20: Stornobedingungen
    • Jede Stornierung, die innerhalb von 8 Tagen nach der Anmeldung erfolgt, ist kostenlos.
    • Bis zu 60 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des Gesamtbetrags werden in Rechnung gestellt.
    • Weniger als 60 Tage vor der Veranstaltung oder im Falle der Nichterscheinen: 100 % des Betrags werden in Rechnung gestellt und sind fällig.
    Gemäß der luxemburgischen Gesetzgebung sind die mit der Unterkunft und dem Transport verbundenen Leistungen (Hotelreservierungen, Transfers usw.) nicht vom Widerrufsrecht abgedeckt, gemäß den Ausnahmen der europäischen Richtlinie 2011/83/EU, die in nationales Recht umgesetzt wurde.
    Daher ist jede Reservierung eines Hotelzimmers oder Transfers verbindlich, nicht änderbar und nicht erstattungsfähig. Der entsprechende Betrag wird zu 100 % in Rechnung gestellt und ist fällig, auch im Falle einer Stornierung.

    Art. 21: Zahlungsmodalitäten
    Die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum per Banküberweisung erfolgen.
    Wenn die Anmeldung weniger als 30 Tage vor der Veranstaltung erfolgt, muss die Zahlung vor dem Datum der Veranstaltung erfolgen.

    Art. 22 : Zahlungsverzug
    Gemäß dem luxemburgischen Gesetz vom 18. April 2004 über die Bekämpfung von Zahlungsverzug in Handelsgeschäften (Umsetzung der europäischen Richtlinie 2011/7/EU) berechtigt jeder Zahlungsverzug zu:
    • Verzugszinsen zum Refinanzierungssatz der EZB, erhöht um 8 Prozentpunkte;
    • einer Strafe von 15 % des geschuldeten Betrags;
    • pauschalen Inkassogebühren von 250 €.

    Art. 23 : Installation, Material und Abfallmanagement
    Die Aussteller verpflichten sich, die mitgeteilten Installations- und Abbauzeiten einzuhalten.
    Das mitgebrachte Material muss den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.
    Die Aussteller verpflichten sich, ihr gesamtes Material nach der Veranstaltung zurückzunehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Broschüren, Flyer, Werbegeschenke, Kommunikationsmittel und anderes Werbematerial.
    Andernfalls wird eine pauschale Strafe von 150 € zzgl. MwSt. für Verwaltungs-, Abhol- und Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Art. 24 : Verantwort
    lichkeit
    Die Organisatoren können nicht für Verluste, Diebstähle, Beschädigungen oder Schäden, die während der Veranstaltung auftreten, verantwortlich gemacht werden.
    Jeder Aussteller ist für sein Eigentum verantwortlich.

    Art. 25 : Datenschutz
    Die gesammelten Daten werden entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
    Sie werden ausschließlich für die Organisation der Veranstaltung verwendet.
    Für alle Anfragen zu Zugang, Änderung oder Löschung : office@happy-monday.eu und contact@element-office.eu 

    Art. 26 : Recht am Bild
    Der Aussteller erlaubt ausdrücklich den Organisatoren, sein Bild, das seines Standes, seiner Produkte und/oder seiner Vertreter im Rahmen von Fotografien, Videos oder anderen visuellen Medien, die während der Veranstaltung erstellt werden, zu erfassen, zu reproduzieren und zu verbreiten, ohne finanzielle Gegenleistung.
    Diese Inhalte können ganz oder teilweise auf allen Medien (insbesondere Internetseiten, sozialen Netzwerken, gedruckten oder digitalen Werbematerialien) und für jede Kommunikation, die mit der Veranstaltung oder den Aktivitäten der Organisatoren verbunden ist, innerhalb der Europäischen Union und für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer des Schutzes der entsprechenden Rechte genutzt werden.
    Die Organisatoren garantieren, dass sie die Zustimmung der natürlichen Personen, die auf ihrer Messe erscheinen und deren Bild in diesem Rahmen genutzt werden könnte, erhalten haben. 

    Art. 27 : Anwendbares Recht
    Die vorliegenden Bedingungen unterliegen dem luxemburgischen Recht.ourgeois.
    Im Falle von Streitigkeiten werden nur die zuständigen Gerichte des Großherzogtums Luxemburg anerkannt.


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